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Pkw - Ausbildung

 

Klasse B

 

 
Bestimmung 
 
Die Klasse B berechtigt zum Führen von Pkws mit einer Gesamtmasse von maximal 3,5 t und nicht mehr als acht Sitzplätzen (außer Führersitz).
 
Das Mindestalter beträgt 18 Jahre.
 
Es gibt inzwischen auch die Möglichkeit, den Führerschein mit 17 zu erwerben. Bis zum 18. Geburtstag darf dann nur mit einer berechtigten Begleitperson gefahren werden.
 

 

Theorieausbildung
 
Die Theorieausbildung setzt sich aus Grundstoff und klassenspezifischem Stoff zusammen. Jedes Theoriethema dauert 90 Minuten. Die Themen sind in sich abgeschlossen, so dass die Themen in beliebiger Reihenfolge gehört werden können. 

 

 
Anzahl der Themen
 
bei Ersterteilung:
12 Themen Grundstoff und 
02 Themen Klassenspezifik
 
bei Erweiterung:
06 Themen Grundstoff und 
02 Themen Klassenspezifik
 
Unterrichtszeiten*
 
Montag und Mittwoch
19:00 Uhr bis 20:30 Uhr
 
Samstag
08:30 Uhr bis 10:00 Uhr
(nur noch bis 05.08.2023)
 
Dienstag und Donnerstag
19:00 Uhr bis 20:30 Uhr
 
* außer an gesetzlichen Feiertagen

 

 
Die aktuellen Termine finden Sie hier .
 
Nach dem Absolvieren aller erforderlichen Theoriestunden wird eine theoretische Vorprüfung durchgeführt (über die Lern-App oder in der Fahrschule). Nach dem Bestehen der Vorprüfung erhält der Fahrschüler die Freigabe zum Ablegen der Thorieprüfung bei der zuständigen Prüfstelle. Die Freigabe erfolgt durch die Fahrschule im Online-Portal der zuständigen Prüfstelle. Erst nach bestandener Theorieprüfung kann die Praxisprüfung angemeldet werden.

 

 

Praktische Fahrausbildung

 

Die praktische Fahrausbildung umfasst die Grundausbildung und 12 Sonderfahrten à 45 Minuten. Die Anzahl der Übungsstunden in der Grundausbildung richtet sich nach den individuellen Fähigkeiten des Fahrschülers. Die Ausbildung endet mit dem erfolgreichen Absolvieren der Praxisprüfung (bei TÜV oder Dekra).

 

Anzahl der Sonderfahrten:

 

5 Überlandfahrten (5 x 45 min)

 

4 Autobahnfahrten (4 x 45 min)

 

3 Nachfahrten (3 x 45 min)

 

 

Klasse BE

 

 

Bestimmung

 

Die Klasse BE berechtigt zum Führen von Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von maximal 3,5 t bestehen. Es ist der Vorbesitz der Klasse B notwendig.

 

Das Mindestalter beträgt 18 Jahre.

 

 

Theorieausbildung

 

Für die Klasse BE ist keine Theorieausbildung und keine Theorieprüfung vorgeschrieben.

 

 

Praktische Fahrausbildung

 

Die praktische Fahrausbildung umfasst neben der Grundausbildung auch 5 Sonderfahrten à 45 Minuten. Die Anzahl der Übungsstunden in der Grundausbildung richtet sich nach den individuellen Fähigkeiten des Fahrschülers. Die Ausbildung endet mit dem erfolgreichen Absolvieren der Praxisprüfung (bei TÜV oder Dekra).

 

Anzahl der Sonderfahrten:

 

3 Überlandfahrten (3 x 45 min)

 

1 Autobahnfahrten (1 x 45 min)

 

1 Nachfahrten (1 x 45 min)

 

 

Klasse B96

 

 

Bestimmung

 

Die Klasse B96 berechtigt zum Führen von Fahrzeugkombinationen, die aus einem Kraftfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger (> 750 kg) bestehen und eine zulässige Gesamtmasse der Kombination von mehr als 3,5 t, aber nicht mehr als 4,25 t haben. Es ist der Vorbesitz der Klasse B notwendig.
 

Das Mindestalter beträgt 18 Jahre.

 

 

Theorieausbildung

 

2,5 Stunden à 60 Minuten. Eine Theorieprüfung ist nicht erforderlich.

 

 

Praktische Fahrausbildung

 

Für die Klasse B96 sind 3,5 Stunden à 60 Minuten praktische Übungen und 1 Stunde à 60 Minuten Fahren im Realverkehr nötig. Eine Praxisprüfung ist nicht erforderlich.
 

 

Klasse B196

 

 

Bestimmung

 

Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klasse B 196 sind berechtigt, auch Krafträder (mit Beiwagen) der Klasse A1 (Hubraum 125 cm3, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt) zu führen.
 

Das Mindestalter beträgt 25 Jahre. Die Fahrerlaubnis der Klasse B muss seit mindestens 5 Jahren im Besitz sein.

 

Die Fahrberechtigung gilt nur in Deutschland. Der direkte Aufstieg auf die Klasse A2 ist nicht möglich.

 

Ziel der Schulung ist die Befähigung zum sicheren, verantwortungsvollen und umweltbewussten Führen eines Kraftfahrzeugs der Klasse A1. Die vorgegebenen 9 Schulungseinheiten à 90 Minuten sind Mindestanforderungen. Konnte das Ziel der Schulung mit den gesetzlich vorgeschriebenen Mindesteinheiten nicht erreicht werden, darf die Teilnahmebescheinigung nicht ausgestellt werden. Erst wenn das Ziel durch weitere, ergänzende Unterrichtseinheiten erreicht wurde, wird die Teilnahmebescheinigung ausgestellt.

 

Fragen- und Antwortenkatalog zur Fahrerschulung finden Sie hier .

 

 

Theorieausbildung

 

Für die Klasse B196 sind mindestens 4 Übungseinheiten à 90 klassenspezifischer Unterricht zu absolvieren.

 

Eine Theorieprüfung ist nicht erforderlich.

 

Die Planung für den klassenspezifischen Unterricht finden Sie hier .

 

 

Praktische Fahrausbildung

 

Die praktische Schulung umfasst mindestens 5 Unterrichtseinheiten à 90 Minuten und findet zu Teilen auf Bundes- und Landstraßen sowie Autobahnen statt.

Eine Praxisprüfung ist nicht erforderlich.

Geeignete Schutzkleidung ist zwingend erforderlich.

 

 

Klasse B197

 

 

Bestimmung

 

Mit der sogenannten "Automatikregelung" ist es möglich, die praktische Fahrerlaubnisprüfung der Klasse B mit einem Automatikfahrzeug abzulegen, ohne die Beschränkung auf Automatikfahrzeuge in den Führerschein eingetragen zu bekommen.
 
Bewerber*innen der Fahrerlaubnisklassen B wird trotz praktischer Fahrerlaubnisprüfung auf einem Automatikfahrzeug die Fahrerlaubnis unbeschränkt erteilt, wenn zuvor ein Teil der praktischen Ausbildung auf einem Schaltfahrzeug abgelegt wurde.

 

 

Schulung

 

Die Schulung umfasst mindestens 5 praktische Unterrichtseinheiten à 90 Minuten auf einem Schaltwagen. Im Anschluss folgt eine 15-minütige Testfahrt mit einem Fahrlehrer auf einem Schaltwagen. Die Anzahl der Übungseinheiten ist abhängig von den individuellen Fähigkeiten und kann bei Bedarf die Mindestanforderungen übersteigen. Nach der Schulung erhält der Fahrschüler bzw. die Fahrschülerin einen schriftlichen Nachweis von der Fahrschule.