Bestimmungen
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Klasse C
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Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t und nicht mehr als 8 Sitzplätzen (außer Führersitz) auch mit Anhänger bis 750 kg.
Vorbesitz der Klasse B ist erforderlich. Das Mindestalter beträgt 21 Jahre (18 Jahre bei Ausbildung "Berufskraftfahrer" oder "Fachkraft im Fahrbetrieb" sowie Grundqualifikationsprüfung).
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Klasse CE |
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Lastzüge und Sattelkraftfahrzeuge über 7,5 t zulässige Gesamtmasse.
Vorbesitz der Klasse C ist erforderlich. Mindestalter siehe Klasse C. |
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Klasse C1
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Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t, aber nicht mehr als 7,5 t und nicht mehr als 8 Sitzplätzen (außer Führersitz) auch mit Anhänger bis 750 kg.
Vorbesitz der Klasse B ist erforderlich. Das Mindestalter beträgt 18 Jahre.
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Klasse C1E
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Kombination aus Kraftfahrzeugen der Klasse C1 und Anhänger mit mehr als 750 kg zulässiger Gesamtmasse. Kombination aus einem Kraftfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger, dessen zulässige Gesamtmasse größer ist als 3,5 t. Die zulässige Gesamtmasse der Kombination darf jeweils nicht mehr als 12 t betragen.
Vorbesitz der Klasse C1 ist erforderlich. Das Mindestalter beträgt 18 Jahre.
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Theorieausbildung
Die Theorieausbildung setzt sich aus Grundstoff und klassenspezifischem Stoff zusammen. Jedes Theoriethema dauert 90 Minuten. Die Themen sind in sich abgeschlossen, so dass die Themen in beliebiger Reihenfolge gehört werden können.
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Anzahl der Themen
bei Erweiterung von B auf C:
06 Themen Grundstoff und
10 Themen Klassenspezifik
bei Erweiterung von B auf C1:
06 Themen Grundstoff und
06 Themen Klassenspezifik
bei Erweiterung von C1 auf C:
06 Themen Grundstoff und
04 Themen Klassenspezifik
bei Erweiterung von C auf CE:
06 Themen Grundstoff und
04 Themen Klassenspezifik
beim gemeinsamen Erwerb von C und CE:
06 Themen Grundstoff und
14 Themen Klassenspezifik
Unterrichtszeiten für den Grundstoff *
Montag und Mittwoch
19:00 Uhr bis 20:30 Uhr
Samstag
08:30 Uhr bis 10:00 Uhr
(nur noch bis 05.08.2023)
Dienstag und Donnerstag
19:00 Uhr bis 20:30 Uhr
* außer an gesetzlichen Feiertagen
Die Termine für den klassenspezifischen Stoff werden individuell geplant.
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Die aktuellen Termine finden Sie
hier
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Nach dem Absolvieren aller erforderlichen Theoriestunden wird eine theoretische Vorprüfung durchgeführt (über die Lern-App oder in der Fahrschule). Nach dem Bestehen der Vorprüfung erhält der Fahrschüler die Freigabe zum Ablegen der Thorieprüfung bei der zuständigen Prüfstelle. Die Freigabe erfolgt durch die Fahrschule im Online-Portal der zuständigen Prüfstelle. Erst nach bestandener Theorieprüfung kann die Praxisprüfung angemeldet werden.
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Praktische Fahrausbildung
Die praktische Fahrausbildung umfasst die Grundausbildung und Sonderfahrten à 45 Minuten. Die Anzahl der Übungsstunden in der Grundausbildung richtet sich nach den individuellen Fähigkeiten des Fahrschülers. Die Ausbildung endet mit dem erfolgreichen Absolvieren der Praxisprüfung (bei TÜV oder Dekra).
Anzahl der Sonderfahrten:
Ü=Überland, AB=Autobahn, NF=Nacht
Erweiterung von B auf C:
5 Ü, 2 AB, 3 NF
Erweiterung von B auf C1
3 Ü, 1 AB, 1 NF
Erweiterung von C1 auf C
3 Ü, 1 AB, 1 NF
Erweiterung von C auf CE
5 Ü, 2 AB, 3 NF
Erweiterung von C1 auf C1E
3 Ü, 1 AB, 1 NF
gemeinsamer Erwerb von C und CE
8 Ü, 3 AB, 3 NF
gemeinsamer Erwerb von C1 und C1E
4 Ü, 2 AB, 2 NF
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