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Lkw - Ausbildung

 

Bestimmungen

 

 

Klasse C

 

 

Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t und nicht mehr als 8 Sitzplätzen (außer Führersitz) auch mit Anhänger bis 750 kg.

Vorbesitz der Klasse B ist erforderlich. Das Mindestalter beträgt 21 Jahre
(18 Jahre bei Ausbildung "Berufskraftfahrer" oder "Fachkraft im Fahrbetrieb" sowie Grundqualifikationsprüfung).

 

 

Klasse CE

 

Lastzüge und Sattelkraftfahrzeuge über 7,5 t zulässige Gesamtmasse.

Vorbesitz der Klasse C ist erforderlich. Mindestalter siehe Klasse C.
 

 

Klasse C1

 

 

Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t, aber nicht mehr als 7,5 t und nicht mehr als 8 Sitzplätzen (außer Führersitz) auch mit Anhänger bis 750 kg.

Vorbesitz der Klasse B ist erforderlich. Das Mindestalter beträgt 18 Jahre.

 

 

Klasse C1E

 

 
Kombination aus Kraftfahrzeugen der Klasse C1 und Anhänger mit mehr als 750 kg zulässiger Gesamtmasse. Kombination aus einem Kraftfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger, dessen zulässige Gesamtmasse größer ist als 3,5 t. Die zulässige Gesamtmasse der Kombination darf jeweils nicht mehr als 12 t betragen.
 
Vorbesitz der Klasse C1 ist erforderlich. Das Mindestalter beträgt 18 Jahre.

 

 

Theorieausbildung

 

Die Theorieausbildung setzt sich aus Grundstoff und klassenspezifischem Stoff zusammen. Jedes Theoriethema dauert 90 Minuten. Die Themen sind in sich abgeschlossen, so dass die Themen in beliebiger Reihenfolge gehört werden können. 

 

 
Anzahl der Themen 
 
bei Erweiterung von B auf C:
06 Themen Grundstoff und 
10 Themen Klassenspezifik
 
bei Erweiterung von B auf C1:
06 Themen Grundstoff und
06 Themen Klassenspezifik
 
bei Erweiterung von C1 auf C:
06 Themen Grundstoff und 
04 Themen Klassenspezifik
 
bei Erweiterung von C auf CE:
06 Themen Grundstoff und 
04 Themen Klassenspezifik
 
beim gemeinsamen Erwerb von C und CE:
06 Themen Grundstoff und 
14 Themen Klassenspezifik
  
Unterrichtszeiten für den Grundstoff *
 
Montag und Mittwoch
19:00 Uhr bis 20:30 Uhr
 
Samstag
08:30 Uhr bis 10:00 Uhr
(nur noch bis 05.08.2023)
 
Dienstag und Donnerstag
19:00 Uhr bis 20:30 Uhr
 
* außer an gesetzlichen Feiertagen
 
Die Termine für den klassenspezifischen Stoff werden individuell geplant. 
 
 
Die aktuellen Termine finden Sie hier .
 
Nach dem Absolvieren aller erforderlichen Theoriestunden wird eine theoretische Vorprüfung durchgeführt (über die Lern-App oder in der Fahrschule). Nach dem Bestehen der Vorprüfung erhält der Fahrschüler die Freigabe zum Ablegen der Thorieprüfung bei der zuständigen Prüfstelle. Die Freigabe erfolgt durch die Fahrschule im Online-Portal der zuständigen Prüfstelle. Erst nach bestandener Theorieprüfung kann die Praxisprüfung angemeldet werden.
 

 

Praktische Fahrausbildung

 

Die praktische Fahrausbildung umfasst die Grundausbildung und Sonderfahrten à 45 Minuten. Die Anzahl der Übungsstunden in der Grundausbildung richtet sich nach den individuellen Fähigkeiten des Fahrschülers. Die Ausbildung endet mit dem erfolgreichen Absolvieren der Praxisprüfung (bei TÜV oder Dekra).
 
Anzahl der Sonderfahrten:
Ü=Überland, AB=Autobahn, NF=Nacht
 
Erweiterung von B auf C:
5 Ü, 2 AB, 3 NF
 
Erweiterung von B auf C1
3 Ü, 1 AB, 1 NF
 
Erweiterung von C1 auf C
3 Ü, 1 AB, 1 NF
 
Erweiterung von C auf CE
5 Ü, 2 AB, 3 NF
 
Erweiterung von C1 auf C1E
3 Ü, 1 AB, 1 NF
 
gemeinsamer Erwerb von C und CE
8 Ü, 3 AB, 3 NF
 
gemeinsamer Erwerb von C1 und C1E
4 Ü, 2 AB, 2 NF