Bestimmungen
|
|||||
Klasse C
|
|||||
Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t und nicht mehr als 8 Sitzplätzen (außer Führersitz) auch mit Anhänger bis 750 kg.
Vorbesitz der Klasse B ist erforderlich. Das Mindestalter beträgt 21 Jahre (18 Jahre bei Ausbildung "Berufskraftfahrer" oder "Fachkraft im Fahrbetrieb" sowie Grundqualifikationsprüfung).
|
|||||
Klasse CE
|
|||||
Lastzüge und Sattelkraftfahrzeuge über 7,5 t zulässige Gesamtmasse.
Vorbesitz der Klasse C ist erforderlich. Mindestalter siehe Klasse C. |
|||||
Klasse C1
|
|||||
Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t, aber nicht mehr als 7,5 t und nicht mehr als 8 Sitzplätzen (außer Führersitz) auch mit Anhänger bis 750 kg.
Vorbesitz der Klasse B ist erforderlich. Das Mindestalter beträgt 18 Jahre.
|
|||||
Klasse C1E
|
|||||
Kombination aus Kraftfahrzeugen der Klasse C1 und Anhänger mit mehr als 750 kg zulässiger Gesamtmasse. Kombination aus einem Kraftfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger, dessen zulässige Gesamtmasse größer ist als 3,5 t. Die zulässige Gesamtmasse der Kombination darf jeweils nicht mehr als 12 t betragen.
Vorbesitz der Klasse C1 ist erforderlich. Das Mindestalter beträgt 18 Jahre.
|
|||||
Theorieausbildung
Die Theorieausbildung setzt sich aus Grundstoff und klassenspezifischem Stoff zusammen. Jedes Theoriethema dauert 90 Minuten. Die Themen sind in sich abgeschlossen, so dass die Themen in beliebiger Reihenfolge gehört werden können.
|
|||||
Anzahl der Themen
bei Erweiterung von B auf C
bei Erweiterung von B auf C1
bei Erweiterung von C1 auf C
bei Erweiterung von C auf CE
beim gemeinsamen Erwerb von C und CE
Unterrichtszeiten für den Grundstoff *
* außer an gesetzlichen Feiertagen
|
Grundstoff
06 Themen
06 Themen
06 Themen
06 Themen
06 Themen
Montag und Mittwoch
Samstag
(nur noch bis 05.08.2023)
Dienstag und Donnerstag
|
Klassenspezifischer Stoff
10 Themen
06 Themen
04 Themen
04 Themen
14 Themen
19:00 Uhr bis 20:30 Uhr
08:30 Uhr bis 10:00 Uhr
19:00 Uhr bis 20:30 Uhr
|
|||
Die Termine für den klassenspezifischen Stoff werden individuell geplant. Die aktuellen Termine finden Sie
hier
.
Nach dem Absolvieren aller erforderlichen Theoriestunden wird eine theoretische Vorprüfung durchgeführt (über die Lern-App oder in der Fahrschule). Nach dem Bestehen der Vorprüfung erhält der Fahrschüler die Freigabe zum Ablegen der Thorieprüfung bei der zuständigen Prüfstelle. Die Freigabe erfolgt durch die Fahrschule im Online-Portal der zuständigen Prüfstelle. Erst nach bestandener Theorieprüfung kann die Praxisprüfung angemeldet werden.
|
|||||
Praktische Fahrausbildung
Die praktische Fahrausbildung umfasst die Grundausbildung und Sonderfahrten à 45 Minuten. Die Anzahl der Übungsstunden in der Grundausbildung richtet sich nach den individuellen Fähigkeiten des Fahrschülers. Die Ausbildung endet mit dem erfolgreichen Absolvieren der Praxisprüfung (bei TÜV oder Dekra).
|
|||||
Anzahl der Sonderfahrten
bei Erweiterung von B auf C
bei Erweiterung von B auf C1
bei Erweiterung von C1 auf C
bei Erweiterung von C auf CE
bei Erweiterung von C1 auf C1E
beim gemeinsamen Erwerb von C und CE
beim gemeinsamen Erwerb von C1 und C1E
|
Überland
05
03
03
05
03
08
04
|
Autobahn
02
01
01
02
01
03
02
|
Nacht
03
01
01
03
01
03
02
|